Symbolbild Kostenabrechnung

Welche Kosten darf ich abrechnen, welche nicht?

LEADER-Projekte sind vielfältig. Eine abschließende Liste der Kosten, die abgerechnet wer-den dürfen, ist nicht möglich. Was Sie abrechnen dürfen und was nicht, orientiert sich an Ihrem Zuwendungsbescheid. Wir haben für Sie aber einige Kosten aufgeführt, die in der Vergangenheit häufig - oft nur versehentlich - im Auszahlungsantrag aufgeführt wurden, obwohl sie nicht zuwendungsfähig sind.


Nicht anrechenbare Kosten sind unter anderem:
- Bankkosten und Kreditzinsen
- Steuern (auch Umsatzsteuer), öffentliche Abgaben und Gebühren
- Skonti, Rabatte, u.ä.
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
- Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, wenn diese nicht ausschließlich für das Projekt angefallen sind
- Telefonkosten
- Büromaterial
- Verpflegungskosten
- Fachliteratur - es sei denn, sie ist ausschließlich für die Umsetzung des Projekts erfor-derlich (dies müssen Sie nachweisen)
- Kosten für Investitionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen
- gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter (auch wenn hiermit nur die kostengünstigste Umsetzung gewollt war)


Skonti, Rabatte, u.ä. müssen auch dann abgezogen werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Wir empfehlen Ihnen, in Zweifelsfällen mit dem oder der zuständigen Sachbearbeiter/-in bei der L-Bank Kontakt aufzunehmen.

Können Ausgaben anerkannt werden, die nicht Gegenstand des der Bewilligung zu Grunde liegenden Antrages waren?

  • Nein! Der der Bewilligung zu Grunde liegende Kosten- und Finanzplan ist verbindlich. Ergeben sich bei der Projektumsetzung wichtige Änderungswünsche, sind diese den  Bewilligungsstellen rechtzeitig anzuzeigen und von diesen zu genehmigen.

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