Trotz der erheblichen Verzögerungen beim Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene für die Förderperiode 2021-2027 soll LEADER möglichst früh in die nächste Förderperiode starten. Das Land hat sich dafür entschieden, den Prozess zur Auswahl der LEADER-Aktionsgruppen mit einem Interessenbekundungsverfahren zu beginnen. Bis zum 15. Februar 2021 sind insbesondere Kommunen, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in ländlich geprägten Regionen Baden-Württembergs, die einen nachhaltigen regionalen Entwicklungsprozess anstoßen wollen, dazu aufgefordert, ihr Interesse an einer LEADER-Bewerbung zu prüfen.
Auch in der neuen Förderperiode sollen wieder Projekte und Prozesse gestärkt werden, die die ländlichen Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind beispielsweise die Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft, des Tourismus, der Kultur oder der Grundversorgung in den Regionen. Dabei sollen die Ziele der EU in den Bereichen Klima- und Ressourcenschutz sowie Minderung der Folgen des Klimawandels ebenfalls im Fokus stehen.
Interessierte Initiativen, die Ideen zum Zuschnitt ihrer Aktionsgebiete, zur Zusammensetzung der Aktionsgruppen und erste Überlegungen zu Themenschwerpunkten zur regionalen Entwicklung haben, können diese bei der LEADER-Koordinierungsstelle melden (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Referat „Regionalentwicklung und Strukturförderung“, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart oder leader@lgl.bwl.de).
Weitere Informationen im Aufruf zur Interessenbekundung.