Mit der Einführung des Regionalbudgets wird ab 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten (mit Gesamtkosten unter 20.000 €) geschaffen. Hierfür stellt der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) 180.000 € zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommen sollen. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der Lokalen Aktionsgruppe ihrer Region.