Am Donnerstag, dem 14.11.2013, fand in Stuttgart die 3. Informationsveranstaltung im Rahmen der Vorbereitungen auf LEADER 2014-2020 statt.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen u.a. die Bewertungskriterien für das Auswahlverfahren der LEADER-Aktionsgruppen, die am Vormittag von Dr. Manfred Geißendörfer (Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung in Triesdorf) vorgestellt und intensiv diskutiert wurden.
Am Nachmittag referierte Dr. Ulrich Gehrlein, Institut für Ländliche Strukturforschung, Frankfurt, zum Thema Aufbau und Zielsetzungen für die Regionalen Entwicklungskonzepte im Kontext der neuen EU-Vorgaben. Da die Lokalen Aktionsgruppen in der neuen Förderperiode eine eigene Rechtsform aufweisen sollen, informierte Prof. Dr. Schick abschließend über die rechtlichen Möglichkeiten für LEADER-Aktionsgruppen sowie deren Vor- und Nachteile.
Die offizielle Ausschreibung für LEADER 2014-2020 wird voraussichtlich im Juli / August 2014 stattfinden. Nach der Ausschreibung
werden die eingereichten Regionalen Entwicklungskonzepte fachlich bewertet. Diese Bewertung wird von externen Sachverständigen der
Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung und des Instituts für ländliche Strukturforschung vorgenommen werden. Beide
Einrichtungen zählen zu den ausgewiesenen LEADER-Experten in Europa. Die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden
Gruppen trifft anschließend eine Kommission unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Auswahl der Aktionsgruppen wird voraussichtlich im Dezember 2014 erfolgen.
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Vorträge
Kriterien
für die Bewertung der Regionalen Entwicklungskonzepte (aktualisiert am 15.04.2014 und 01.08.2014)
Dr. Manfred Geißendörfer, Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf
Aufbau und Zielfestlegungen in den Regionalen Entwicklungskonzepten im Kontext der EU-VorgabenDr. Ulrich Gehrlein, Institut für Ländliche Strukturforschung, Frankfurt
Rechtsformen
für LEADER-Aktionsgruppen
Prof. Dr. Stefan Schick, Reith Schick & Partner, Stuttgart
Ausblick
LEADER 2014-2020
Hartmut Alker, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Baden-Württemberg