Insgesamt stehen in LEADER in der Förderperiode 2023-2027 bis zu 53 Millionen Euro der EU und des Landes zur Verfügung. Die
Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel treffen die Aktionsgruppen vor Ort.
Regelmäßig werden durch die Aktionsgruppen Projektaufrufe gestartet, woraufhin Anträge zur Förderung eingereicht
werden können. Die inhaltliche Ausgestaltung des Projektaufrufs, das zur Verfügung stehende Budget, die Fristen zur Einreichung
von Projekten sowie den Termin der Auswahlsitzung bestimmt die Aktionsgruppe.
Im Rahmen einer Auswahlsitzung erfolgt die Bewertung der eingegangenen Projektanträge und das Auswahlgremium der
LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über die Förderung der beantragten Projekte.
Eine Förderung in LEADER ist nur möglich, wenn eine nationale, öffentliche Kofinanzierung vorliegt. Hierzu werden
für private Vorhaben in den einzelnen Fördermodulen Landesmittel aus verschiedenen Quellen bereitgestellt. Bei öffentlichen
Projekten ist keine zusätzliche Kofinanzierung aus Landesmitteln möglich, da bereits öffentliche Mittel in die Vorhaben
einfließen, die somit als Kofinanzierung dienen.
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