Was muss ich bei der Einreichung des Zahlungsantrags beachten?
Eine Zuwendung erhalten Sie erst, wenn das Projekt oder der Projektteil fertiggestellt ist, eine Rechnung vorliegt und diese von Ihnen
bezahlt wurde.
Grundsätzlich empfehlen wir, wenn irgend möglich das gesamte Projekt mit einem einzigen Antrag (Zahlungsantrag) abzurechnen.
In Einzelfällen haben Sie unter Umständen zwar die Möglichkeit, auch schon während der Projektumsetzung - als eine
Art Zwischenabrechnung - einen Antrag zur Auszahlung eines Teils der Fördermittel zu stellen (aber nur für die auch
tatsächlich bis dahin angefallenen und bezahlten förderfähigen Kosten). Hiervon raten wir jedoch ab, da Sie in diesem Fall
mit zusätzlichen Prüfungen rechnen müssen. Dies sollten Sie vermeiden.
Wenn Sie Ihr LEADER-Projekt abrechnen, müssen Sie darauf achten, dass nur die Förderung der Aufwendungen beantragt wird, die
auch gefördert werden können. Wenn Sie darüber hinaus nicht förderfähige Kosten abrechnen wollen, wird dies in
LEADER so gewertet, dass Sie Fördermittel zu Unrecht beantragen. Die Folge sind Kürzungen und Sanktionen.
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie nur die Rechnungen und Rechnungssummen im Auszahlungsantrag aufführen, für die Ihnen lt.
Zuwendungsbescheid und nach den LEADER-Vorgaben Zahlungen zustehen. Dies wird leider sehr oft aus Unachtsamkeit nicht beachtet!
Ein Beispiel: Umsatzsteuer (sie wird auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet) ist nicht förderfähig. Wenn Sie nun versehentlich
den gesamten Rechnungsbetrag incl. 19 % Umsatzsteuer beantragen, wird nicht nur die Umsatzsteuer von Ihrer beantragten Summe (zu Recht)
abgezogen. Sie bekommen zudem unter Umständen nach den EU-Vorgaben noch einmal diese Summe als Sanktion in gleicher Höhe
(nochmals 19 % der Rechnungssumme) abgezogen.
Eine nachträgliche Korrektur Ihres Antrags auf Auszahlung ist übrigens leider nach den Vorgaben der EU nicht möglich. Sie
müssen also Kürzungen und Sanktionen hinnehmen, wenn Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.