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Kommunen
Was muss ich als Kommune bei meinem Finanzierungsanteil beachten?
- Kommunale Mittel werden in LEADER in der Regel von der EU als nationale Kofinanzierungsmittel anerkannt.
Wenn von Ihnen als Zuwendungsempfänger ein Beitrag zur nationalen Kofinanzierung zu erbringen ist,
müssen die Ausgaben zwingend aus ihrem öffentlichen Haushalt erbracht werden. D.h. die Ausgaben müssen aus Mitteln des
öffentlichen Haushalts getätigt werden und sind im Finanzierungsplan bzw. der Abrechnung entsprechend darzustellen.
Sind Rechnungen kommunaler Bauhöfe förderfähig?
- Rechnungen von Bauhöfen (z. B. in Form eines Eigenbetriebs) an die Gemeinde können im Rahmen von LEADER nicht anerkannt werden (gelten als Eigenleistungen); anerkannt werden jedoch Bauhofrechnungen dann, wenn diese Bauhöfe z. B. in Form einer GmbH als selbstständige juristische Person geführt werden. Allerdings gilt für diese Leistungen dann ebenfalls die Ausschreibungsverpflichtung.