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Projektstart
Mit einem Projekt darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die LEADER-Förderung bestätigt wurde. Schon kleinste Beträge, Aufträge oder Verpflichtungen, die Sie vorab bezahlen oder eingehen, sind unzulässig.
Wird diese Regel nicht beachtet, liegt ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor. Sie müssen in diesem Fall davon ausgehen, dass Sie Ihre gesamte LEADER-Förderung verlieren.
Was passiert, wenn ich die im Bescheid festgelegten Fristen zum Bau-/Projektbeginn (trotz gewährter Fristverlängerung)
nicht einhalten kann?
- Es liegt in der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, inwieweit die Frist (nochmals) verlängert wird. Gegebenenfalls kann der Bescheid aufgehoben werden.