Symbolbilb Rechnungsbelege & Zahlungsnachweise

Hinweise zu Rechnungsbelegen &  Zahlungsnachweisen

Alle Rechnungen müssen auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt werden.

Rechnungen, die zum Beispiel auf den Ehegatten des Zuwendungsempfängers ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt.

Ein falscher Adressat der Rechnung ist nur dann irrelevant, wenn

  • der Projektbezug gewahrt ist, der Zuwendungsempfänger gezahlt hat und die Zuwendung auch erhalten hat

oder

  • der Dritte (=Rechnungsempfänger) bezahlt und die Ausgaben dem Zuwendungsempfänger in Rechnung stellt, der Zuwendungsempfänger die Rechnung des Dritten bezahlt und auf dieser Grundlage seine Ausgaben bei der Verwendungsnachweis prüfenden Stelle nachweist.

Die tatsächlich getätigten Ausgaben in Form von Geldleistungen sind durch Originalrechnungen und dazugehörige Zahlungsbelege, z.B. Bankkontoauszüge im Original nachzuweisen.

Als Original gilt auch eine beglaubigte Kopie (vgl. §415 ZPO). Die Beglaubigung muss im Original vorliegen. Bei öffentlichen zuwendungsempfängern darf die Beglaubigung nur durch eine unabhängige, befugte Stelle (z.B. Rechnungsprüfungsamt) erfolgen. Als Zahlungsnachweise sind bei öffentlichen Zuwendungsempfängern Kopien der Sachbuchauszüge ausreichend, bei allen anderen sind Originale der Kontoauszüge vorzulegen.

Beachten Sie, dass alle Rechnungen vom Konto des Zuwendungsempfängers bezahlt wurden (und nicht z.B. vom Ehegatten, der Schwester oder der Eltern des Zuwen-dungsempfängers).
Baumarktrechnungen benötigen grundsätzlich ebenfalls die Qualität einer normalen Rechnung. Ohne eindeutigen Hinweis auf das Projekt und den Zuwendungsempfänger, kann die Ausgabe nicht anerkannt und darf deshalb nicht eingereicht werden. Positionen auf der Rechnung, die nicht förderfähig und nicht dem Projekt zuzuordnen sind (z.B. Bohrmaschine, auch wenn sie für die Umsetzung des Vorhabens genutzt werden), dürfen nicht im Auszahlungsantrag aufgeführt sein. Auf Rechnungen müssen die einzelnen förderfähigen Positionen eindeutig gekennzeichnet und die förderfähige Summe gebildet werden.


Eigenleistungen jeder Art (auch dann, wenn sie dem Zuwendungsempfänger von einem Dritten "in Rechnung gestellt" werden), sind nicht förderfähig und dürfen nicht zur Auszahlung beantragt werden.

Was passiert, wenn ich die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises nicht einhalten kann?

  • Es ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei privatgewerblichen Projekten ist die L-Bank Stuttgart zuständig. Bei privat-nicht gewerblichen die L-Bank Karlsruhe. Bei sogenannten Direktbewilligungen ist der Antrag beim Regierungspräsidium zu stellen.

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