Das LEADER-Aktionsgebiet Brenzregion besteht aus 30 Städten und Gemeinden und liegt in den zwei Landkreisen Heidenheim und Alb-Donau-Kreis. Im Fördergebiet leben rund 109.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 911 km².
Lokale Aktionsgruppe: Mittlere Alb
Das LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb besteht aus 20 Städten und Gemeinden und liegt in den vier Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Reutlingen und Sigmaringen. Im Fördergebiet leben rund 77.500 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 923 km².
Lokale Aktionsgruppe: Mittleres Oberschwaben
Das LEADER-Aktionsgebiet Mittleres Oberschwaben besteht aus 25 Städten und Gemeinden und liegt in den drei Landkreisen Biberach, Ravensburg und Sigmaringen. Im Fördergebiet leben rund 105.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 895 km².
Lokale Aktionsgruppe: Schwäbischer Wald
Das LEADER-Aktionsgebiet Schwäbischer Wald besteht aus 28 Städten und Gemeinden und liegt in den Landkreisen Heilbronn, Ostalb, Rems-Murr und Schwäbisch Hall. Im Fördergebiet leben rund 117.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 813 km².
Lokale Aktionsgruppe : Südschwarzwald
Das LEADER-Aktionsgebiet Südschwarzwald besteht aus 49 Städten und Gemeinden und liegt in den fünf Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut. Im Fördergebiet leben rund 120.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 1.754 km².
LEADER in Baden-Württemberg
LEADER ist ein Kulissenprogramm. Das bedeutet, dass die Förderung nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich ist. Dies sind kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und landkreisübergreifend angelegt sind. In der laufenden LEADER-Förderperiode gibt es in Baden-Württemberg 18 solcher Aktionsgebiete.
In jedem ausgewählten LEADER-Aktionsgebiet wird eine LEADER-Aktionsgruppe (LAG) gebildet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zusammensetzt.
Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger müssen die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder in einer Aktionsgruppe stellen. Darüber hinaus ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten. Die Zusammenarbeit wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. Die Aktionsgruppe erarbeitet eine Entwicklungsstrategie und ist verantwortlich für deren Umsetzung.
Die Arbeit der Aktionsgruppe wird durch ein Regionalmanagement unterstützt. Dort werden Antragstellerinnen und Antragsteller, die ein LEADER-Projekt in ihrer Region umsetzen möchten, zu Fördermöglichkeiten und -inhalten beraten. Das Regionalmanagement gründet und pflegt regionale Netzwerke und betreut regionale Entwicklungsprozesse zu den im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) festgelegten Themen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersichtskarte der Aktionsgebiete. Zudem können Sie sich über die
einzelnen LEADER-Aktionsgruppen der Förderperiode 2014-2020 Informieren. Dort finden Sie auch Angaben zu den jeweiligen
Ansprechpersonen für etwaige Fragen, wie beispielsweise zu Projektumsetzungen in Ihrem LEADER-Aktionsgebiet.