In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt. Informationen zu den Aktionsgebieten finden Sie hier.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Projekt den Zielen und Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe entspricht. Informationen zum Inhalt des REKs erhalten Sie von der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe.
Ein Antrag auf Förderung kann nur gestellt werden, wenn das zu fördernde Projekt in einen aktuellen Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe passt. Informationen zu den zu beachtenden Fristen und dem zur Verfügung stehenden Budget erhalten Sie von der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe.
Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.
Im Rahmen einer Auswahlsitzung entscheidet das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe über die Förderung der beantragten Projekte und informiert die Antragsteller/innen über die Auswahlentscheidung. Mit der Umsetzung des Projekts kann allerdings erst begonnen werden, wenn die Bewilligung für das Projekt vorliegt.
Sofern das Projekt durch das Auswahlgremium zur Förderung ausgewählt wurde, reicht der Projektträger/die Projektträgerin möglichst umgehend einen Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Regierungspräsidien) ein. Die Regionalmanagements der LEADER-Aktionsgruppen leisten hierbei Hilfestellung.
Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung des Projekts durch die zuständige Bewilligungsstelle.
Nach der Bewilligung kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Etwaige inhaltliche oder finanzielle Änderungen während der Projektumsetzung müssen umgehend der Bewilligungsstelle gemeldet und von dieser genehmigt werden. Bei der Umsetzung müssen die Bedingungen des Bewilligungsbescheids, insbesondere die Publizitätsverpflichtungen, unbedingt beachtet werden.
Es wird ein Antrag auf Auszahlung der Fördermittel beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht. Hierbei sind eine sorgfältige Schlussabrechnung und die Einhaltung der Bedingungen des Bewilligungsbescheids von besonderer Bedeutung. Nach Prüfung werden dann die Fördermittel ausbezahlt.
Investive Projekte sind nach ihrem Abschluss über einen bestimmten Zeitraum, der im Zuwenungsbescheid festgelegt ist, an den Zuwendungszweck gebunden.