Suchfunktion
Der Weg zur LEADER-Förderung
Der Weg zur LEADER-Förderung gibt einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens in LEADER in Baden-Württemberg. Bei Fragen zu den einzelnen Schritten steht Ihnen das Regionalmanagement der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch unsere häufig gestellten Fragen zu LEADER.
Liegt das Projekt in einem Aktionsgebiet?
-
In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 18 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt. Informationen zu den Aktionsgebieten finden Sie hier.
Passt das Projekt in ein Handlungsfeld des REK?
-
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Projekt den Zielen und Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe entspricht. Informationen zum Inhalt des REKs erhalten Sie von der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe.
Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe
-
Ein Antrag auf Förderung kann nur gestellt werden, wenn das zu fördernde Projekt in einen aktuellen Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe passt. Informationen zu den zu beachtenden Fristen und dem zur Verfügung stehenden Budget erhalten Sie von der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe.
Bewerbung bei der LEADER-Aktionsgruppe
-
Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.
Auswahl durch Auswahlgremium
-
Im Rahmen einer Auswahlsitzung entscheidet das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe über die Förderung der beantragten Projekte und informiert die Antragsteller/innen über die Auswahlentscheidung. Mit der Umsetzung des Projekts kann allerdings erst begonnen werden, wenn die Bewilligung für das Projekt vorliegt.
Antrag auf Bewilligung
-
Sofern das Projekt durch das Auswahlgremium zur Förderung ausgewählt wurde, reicht der Projektträger/die Projektträgerin möglichst umgehend einen Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Regierungspräsidien oder L-Bank) ein. Die Regionalmanagements der LEADER-Aktionsgruppen leisten hierbei Hilfestellung.
Bewilligung
-
Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung des Projekts durch die zuständige Bewilligungsstelle.
Umsetzung des Projekts
-
Nach der Bewilligung kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Etwaige inhaltliche oder finanzielle Änderungen während der Projektumsetzung müssen umgehend der Bewilligungsstelle gemeldet und von dieser genehmigt werden. Bei der Umsetzung müssen die Bedingungen des Bewilligungsbescheids, insbesondere die Publizitätsverpflichtungen, unbedingt beachtet werden.